Ist KI an Ihrer Hochschule erlaubt? Die Richtlinien im Überblick
Wählen Sie Ihre Hochschule und sehen Sie, was sie zur KI-Nutzung in Prüfungen und Arbeiten sagt. Mit offizieller Quelle und, wo vorhanden, KI-Erklärungsvorlage.


64 Hochschulen
offizielle Richtlinien
Mit Quelle
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Primärquellen
geprüft, Stand 2026
64 Unis
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So nutzen Sie die Übersicht
Wählen Sie Ihre Hochschule aus der Liste oder über die Suche. Sie sehen dann, ob KI als Hilfsmittel erlaubt ist, ob eine zentrale Richtlinie verbindlich oder nur eine Empfehlung ist, wie Sie die Nutzung offenlegen müssen und wo die offizielle Quelle steht. Falls Ihre Hochschule eine fertige KI-Erklärungsvorlage bereitstellt, ist sie direkt verlinkt. Ob KI im Studium überhaupt erlaubt ist und wie die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz aussieht, erklärt der ausführliche Leitfaden.
64 von 64 Hochschulen · 27 mit herunterladbarer KI-Erklärungsvorlage
Universität Freiburg
Baden-Württemberg · staatlich
Die Universität Freiburg hat eine zentrale, vom Senat beschlossene KI-Policy, die ausdrücklich nur für die Forschung gilt. Für Studierende und Prüfungen existiert keine zentrale verbindliche KI-Richtlinie; entsprechende Regelungen sind laut Policy in Entwicklung. Auf Studiums-Ebene entscheiden Dozierende, Transparenz wird empfohlen.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Zentrale KI-Policy regelt nur die Forschung (Offenlegung der KI-Systeme, Kennzeichnung KI-generierter Daten, Angabe im Methodenteil). Für Studium und Prüfungen werden laut Policy noch Richtlinien entwickelt; die UB empfiehlt Transparenz und Rücksprache mit den Dozierenden, eine zentrale Formvorgabe fehlt.
Uni Wuppertal
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Die Bergische Universität Wuppertal stellt zentrale KI-Handreichungen (UniService Digitalisierung Lehre) für Studierende und Lehrende bereit (v2.1, Mai 2026). KI-Tools dürfen für Studien- und Lernzwecke genutzt werden; bei Prüfungen muss vorab mit der prüfenden Person geklärt werden, was erlaubt ist. Die Zuständigkeit liegt bei den Prüfungsausschüssen, zahlreiche Fakultäten haben eigene Regelungen beschlossen. KI-Nutzung ist kenntlich zu machen.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- KI-generierte Teile sind nach guter wissenschaftlicher Praxis kenntlich zu machen; eine zentrale KI-Musterbelegvorlage steht bereit. Die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus der Eigenständigkeitserklärung der jeweiligen Prüfungsordnung; fehlende Angabe eines genutzten KI-Tools ist ein Täuschungsversuch. Fakultäts-/studiengangsspezifische Erklärungsvorlagen sind zu verwenden.
Universität Oldenburg
Niedersachsen · staatlich
Zentraler Leitfaden für Studierende (Version 1, 06.10.2025) als Orientierung; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Prüfungsordnungen. GKI darf den Kompetenzerwerb nicht behindern, die eigene Leistung muss erkennbar bleiben. Als zugelassenes Hilfsmittel in Leistungen ist GKI dokumentationspflichtig und darf die Eigenleistung nicht ersetzen. Die Uni stellt mit Chat AI ein datenschutzkonformes Tool bereit.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Dokumentationspflicht, sobald GKI-Output in eine Studien-/Prüfungsleistung einfließt (gute wissenschaftliche Praxis); reine Lernunterstützung ist nicht dokumentationspflichtig. Konkrete Form legen Lehrende je Veranstaltung fest. Leitfaden enthält Muster-Erklärung zum GKI-Einsatz.
CAU Kiel
Schleswig-Holstein · staatlich
Die CAU Kiel verankert die Hilfsmittel-/Offenlegungspflicht in Paragraf 10 Abs. 6 der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) und ergänzt sie um einen zentralen Orientierungsleitfaden zur Nutzung generativer KI (Stand August 2025). Grundregel: Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Prüfenden ist KI als Hilfsmittel unzulässig. Die CAU stellt eine eigene Muster-Eigenständigkeitserklärung mit KI-Hinweis bereit.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Studierende müssen alle verwendeten Hilfsmittel angeben (Paragraf 10 Abs. 6 PVO). Sofern KI nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist sie als Hilfsmittel unzulässig; regelwidrige Nutzung kann als Täuschungsversuch geahndet werden. Eine zentrale, anpassbare Vorlage Eigenständigkeitserklärung mit KI-Hinweis (PDF + bearbeitbar) steht bereit.
Universität Tübingen
Baden-Württemberg · staatlich
Verantwortungsvoller, transparenter KI-Umgang nach guter wissenschaftlicher Praxis. Die Rahmenprüfungsordnungen bleiben unverändert (KI als Hilfsmittel zulässig); konkrete Entscheidungen erfolgen fachspezifisch durch Fachbereiche und Prüfende. Handreichung, Checkliste und differenzierte Muster-Erklärungen liegen vor.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Umgang mit KI transparent gestalten und dokumentieren; erlaubte Nutzung und Kennzeichnungsregeln werden vorab kommuniziert. Zwei Muster-Eigenständigkeitserklärungen (KI nicht zugelassen / KI mit Kennzeichnungspflicht).
FOM Hochschule
Nordrhein-Westfalen · privat
Keine öffentlich auffindbare zentrale KI-Richtlinie (Stand Pressemitteilung 2023-05; Leitfaden-Auflage mit KI-Regeln (Datum nicht frei verifizierbar)). Maßgeblich ist die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Prüfungsamt oder Ihrer Betreuung nach.
Frankfurt UAS
Hessen · staatlich
Frankfurt UAS hat ein zentrales offizielles Eigenständigkeitserklärungs-Formular mit ausformulierter KI-Klausel (Variante ohne KI / mit KI). Bei KI-Nutzung versichern Studierende, steuernd gearbeitet zu haben und dass der eigene gestalterische Einfluss überwiegt, plus vollständige Offenlegung. Ein generelles Verbot wird abgeraten; ob KI in einer Prüfung zugelassen wird, entscheiden die Lehrenden. Für Bachelor- und Masterarbeiten ist die KI-Regelung bereits in den Prüfungsordnungen verankert.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Über das zentrale Eigenständigkeits-Formular: Ankreuzen (mit/ohne KI); bei Nutzung alle KI-Anwendungen mit Produktname und Bezugsquelle (URL) sowie genutzte Funktionen vollständig aufführen; übernommene KI-Textpassagen kennzeichnen. Nicht transparente Nutzung gilt als Täuschungsversuch.
FU Berlin
Berlin · staatlich
Die FU Berlin regelt den KI-Einsatz zentral und verbindlich über das Eckpunktepapier 'Eckpunkte zum Umgang mit KI-basierten Systemen und Tools in Studium und Lehre' (erstmals Mai 2023, Fassung 07.10.2025). Ein Verbot wird abgelehnt, KI ist eingeschränkt erlaubt. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung als Hilfsmittel, Lehrende benennen die konkreten Tools transparent. Zugelassene KI muss gekennzeichnet und dokumentiert werden; vollautomatische KI-Bewertung ist untersagt, KI-Detektoren gelten als prüfungsrechtlich nicht belastbar.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Zugelassene KI-Nutzung kennzeichnen und dokumentieren; konkrete Ausgestaltung der Eigenständigkeitserklärung liegt beim jeweiligen Prüfungsausschuss (fach-/prüfungsspezifisch). Nicht ausdrücklich zugelassene KI-Tools gelten als unzulässiges Hilfsmittel (Täuschungsversuch nach Paragraf 19 Abs. 3 RSPO), auch wenn die Nutzung angegeben wird. Keine zentrale, separat herunterladbare KI-Deklarationsvorlage.
FAU Erlangen-Nürnberg
Bayern · staatlich
Zentrale Leitlinien für KI in der Lehre (Stand 30.09.2025) ohne Satzungscharakter: verbindlich sind Studien-/Prüfungsordnungen. Prüfende legen je Prüfung fest, ob und wie KI als Hilfsmittel zugelassen ist; empfohlen wird, generative KI so weit wie möglich zuzulassen. Bei unbeaufsichtigten Arbeiten Eigenständigkeitserklärung; im Zweifel Kontrollgespräche. Zentrale Mustererklärungen inkl. KI liegen vor.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Verwendete Hilfsmittel sind stets offenzulegen. Zugelassene Formen (Wahl der Prüfenden): Beschreibung der KI-Nutzung in Text/Anhang, Dokumentationstabellen, detaillierte Eigenständigkeitserklärung und/oder Zitationen. Verschweigen gilt als Täuschungsversuch.
Universität Jena
Thüringen · staatlich
Zentrale Handreichung Empfehlung zum Einsatz generativer KI-Tools an der FSU Jena (Version 1.0, Stand Juli 2024, Vizepräsidium für Digitalisierung). KI ist als unterstützendes Hilfsmittel grundsätzlich nutzbar, wo sie gewinnbringend und ohne Risiken eingesetzt werden kann. In Studium und Lehre müssen wissenschaftliche Arbeiten und Prüfungen eigenständig erbrachte Leistungen sein; ein KI-Einsatz ist nur als unterstützendes Hilfsmittel und nur nach Absprache mit dem/der Prüfenden zulässig. Es gelten die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis (DFG); der Einsatz ist transparent zu kennzeichnen. Die Entscheidung in Prüfungen trifft die prüfende Person.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Einsatz von KI transparent gestalten: klar kennzeichnen, Verwendung und Zwecke offen kommunizieren, bei größeren Texten Dokumentation führen; KI-generierte Bilder mit KI als Quelle benennen. Im Prüfungskontext nur als Hilfsmittel und nur nach Absprache mit dem/der Prüfenden; Einsatz ohne Nennung als Hilfsmittel und ohne Erlaubnis ist unzulässig.
Universität Göttingen
Niedersachsen · staatlich
Zentrale, vom Präsidium beschlossene Standards zum Umgang mit KI-Tools. Prüfungsrechtlich zulässig, solange die Allgemeine Prüfungsordnung kein Verbot vorsieht. In Prüfungen ohne Aufsicht ist KI grundsätzlich erlaubtes Hilfsmittel, in beaufsichtigten Prüfungen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis. Offenlegung in der Eigenständigkeitserklärung ist Pflicht.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Genutzte KI-Tools in der Eigenständigkeitserklärung angeben, ergänzt um Leitfragen zur Transparenz (Anhang). In unbeaufsichtigten Prüfungen (Haus-/Abschlussarbeiten) KI grundsätzlich zulässig, in beaufsichtigten Prüfungen grundsätzlich untersagt.
Goethe-Universität Frankfurt
Hessen · staatlich
Zentrale Handreichung zum Umgang mit generativer KI in Prüfungsleistungen. Ein Pauschalverbot gilt als rechtlich nicht durchsetzbar; KI ist eingeschränkt erlaubt, solange die Eigenleistung nicht ersetzt und offengelegt wird. Empfohlene gesamtuniversitäre Eigenständigkeitserklärung mit KI-Bezug.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Dokumentieren, welche KI-Tools für welche Bereiche genutzt wurden; KI-Inhalte zitieren. Pflicht ergibt sich aus der Eigenständigkeitserklärung; unmarkierte Nutzung kann Täuschungsversuch sein.
HHU Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Universitätsweite, von der Rektorin erlassene Leitlinie (Amtliche Bekanntmachung Nr. 14/2024). Generative KI in unbeaufsichtigten Prüfungsleistungen ist ausdrücklich erlaubt; die Nutzung ist summarisch in einem gekennzeichneten Abschnitt zu dokumentieren. Die einreichende Person trägt die volle Verantwortung; in Präsenzprüfungen kann KI eingeschränkt werden.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- In unbeaufsichtigten Prüfungsleistungen (Haus-, Abschlussarbeiten) ist die KI-Nutzung in einem entsprechend gekennzeichneten Abschnitt zumindest summarisch zu dokumentieren; Details legen die Fakultäten fest. In Präsenzprüfungen kann KI eingeschränkt oder verboten werden.
HAW Hamburg
Hamburg · staatlich
Die HAW Hamburg hat einen zentralen Leitfaden zum Einsatz von KI-Tools in Lehre, Forschung und Verwaltung (Stand 28.07.2025), der als verbindlicher Orientierungsrahmen für die Hochschule dient. KI-Tools können in schriftlichen Arbeiten eigenverantwortlich durch Studierende genutzt werden, wobei Transparenz/Dokumentation Pflicht ist. Die konkreten Rahmenbedingungen legen die Prüfenden je Lehrveranstaltung/Prüfung fest; Studierende verantworten ihren Text.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- KI-Nutzung ist wie andere Hilfsmittel/Quellen zu dokumentieren; KI-Produkte sind keine wissenschaftlichen Quellen. Empfohlene Zitierweise z.B. URL der KI, prompted by Vorname Nachname, Datum, ggf. inkl. Prompt. Prüfende besprechen und legen die konkrete KI-Nutzung pro Lehrveranstaltung verbindlich fest.
HTW Berlin
Berlin · staatlich
Die HTW Berlin befürwortet zentral ausdrücklich den Einsatz von KI-Tools in Lehre und Prüfungen; ein Verbot gilt als nicht ratsam. KI ist eingeschränkt erlaubt. Die Entscheidungshoheit ist dezentral: jede Lehrperson entscheidet für ihre Veranstaltung und kommuniziert die Regeln. Die HTW stellt dafür zentrale Vorlagen und eine Handreichung bereit (Stand 27.11.2024), inkl. vier ausformulierter Eigenständigkeitserklärungs-Varianten und einem echten KI-Verzeichnis.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Bei kennzeichnungspflichtiger Erlaubnis sind alle mithilfe von KI entworfenen/verfassten/bearbeiteten Abschnitte kenntlich zu machen; sämtliche KI-Hilfsmittel werden im Anhang in einem KI-Verzeichnis mit Produktnamen und formulierten Eingaben (Prompts) ausgewiesen. Studierende versichern, dass ihr gestalterischer Einfluss überwiegt. Vier Vorlagen-Varianten (kennzeichnungspflichtige Erlaubnis kurz/lang, Erlaubnis ohne Kennzeichnung, Verbot) je nach Lehrenden-Entscheidung.
Hochschule Hannover (HsH)
Niedersachsen · staatlich
Das Servicezentrum Lehre der HsH hat Leitlinien zur Nutzung generativer KI-Anwendungen in der Lehre erstellt (v1, Mai 2024, CC-BY-4.0). Die Leitlinien haben ausdrücklich empfehlenden Charakter und fokussieren textgenerierende KI. Sie zeigen, wie KI-Einsatz in der Leistungsbewertung reflektiert, gekennzeichnet und dokumentiert werden kann. Ergänzend gibt es eine allgemeine Eigenständigkeitserklärungs-Vorlage mit KI-Hinweisen.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Empfohlen: KI-Nutzung in Leistungen reflektiert kennzeichnen und dokumentieren; Gestaltung/Einsatz der Eigenständigkeitserklärung. Allgemeine Eigenständigkeitserklärungs-Vorlage plus Hinweise zu text- und bildgenerierender KI (Stand Oktober 2024); konkrete Form zusätzlich über Lehrenden-Vorgaben.
Hochschule München (HM)
Bayern · staatlich
Die HM stützt sich zentral auf die bayernweite 'KI-Leitlinie Hochschullehre' der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Hochschule Bayern e.V., Fassung 19.05.2025), an der die HM mitgewirkt hat. Diese gibt Empfehlungen für Studium, Lehre und Prüfungen mit Praxisbeispielen, ist aber Orientierungshilfe, nicht verbindliche Vorschrift. KI ist grundsätzlich nutzbar, von KI beigetragene Teile sind transparent zu kennzeichnen; die verbindliche Ausgestaltung liegt bei Prüfenden und Fakultäten.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Empfehlung: alle von generativer KI beigetragenen Teile der Arbeit klar kennzeichnen, fair und transparent. Konkrete Kennzeichnungs- und Dokumentationsvorgaben je Prüfung/Modul; keine öffentlich auffindbare zentrale HM-Vorlage.
HU Berlin
Berlin · staatlich
KI grundsätzlich erlaubt, einzelne Prüfungen dürfen einschränken oder untersagen. Das zentrale Dokument ist ausdrücklich nicht bindend; verbindliche Regeln treffen Fakultäten und Prüfungsausschüsse. Eine alleinige KI-gestützte Bewertung durch Prüfende ist untersagt.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Zentral nur empfohlen, nicht bindend; verbindliche Ausgestaltung dezentral. KI-generierte Passagen zitatsähnlich kennzeichnen; bei untersagter KI Nichtverwendung in der Eigenständigkeitserklärung bestätigen.
IU Internationale Hochschule
Thüringen · privat
Die IU erlaubt seit einem Rektoratsbeschluss (Pressemitteilung 30.03.2023) ausdrücklich den Einsatz von KI-Chatbots im akademischen Kontext und ermutigt zur verantwortungsvollen Nutzung. Bei Hausarbeiten, Fallstudien, Seminararbeiten und allen Prüfungsformen gelten die Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens unverändert: ein mit KI erstellter Text ist keine Grauzone und unterliegt denselben Anforderungen an Korrektheit, Originalität und Nachvollziehbarkeit; die Eigenleistung bleibt Bewertungsgrundlage. Eigene Lern-KI Syntea.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Orientierung an guter wissenschaftlicher Praxis; KI-Nutzung muss offengelegt und nachvollziehbar bleiben, Studierende verantworten Qualität und Korrektheit unabhängig vom KI-Einsatz. Konkrete Form ergibt sich aus dem nicht frei zugänglichen IU-Richtliniendokument; eine frei zugängliche offizielle Detail-Vorgabe wurde nicht gefunden.
Universität Mainz
Rheinland-Pfalz · staatlich
Offener, kontextabhängiger Ansatz: KI nicht pauschal verboten, gilt als anzugebendes Hilfsmittel. Die Koordinationsstelle Digitale Lehre (KODI) bündelt zentrale Empfehlungen, Hinweise und Vorlagen; jeder Fachbereich bzw. jede Lehrende entscheidet über Zulässigkeit in der konkreten Prüfung. Transparente Dokumentation der KI-Nutzung Pflicht. Zentrale Eigenständigkeitserklärung mit/ohne KI als Download.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- KI-Tools gelten als anzugebende Hilfsmittel. Studierende geben an, wann und wie Texte mit KI erstellt wurden, und beschreiben ihr Vorgehen. Zentrale Eigenständigkeitserklärung wurde so überarbeitet, dass KI-Nutzung transparent gemacht wird (Varianten mit/ohne KI). Konkrete Form je Fachbereich/Lehrende.
Universität Würzburg
Bayern · staatlich
Zentrale KI-Leitlinie (ausdrücklich Arbeitsfassung, Stand Juli 2025): KI als Hilfsmittel zulässig, untersagt wenn sie die Eigenleistung verfälscht. Offenlegungs- und Dokumentationspflicht, für wissenschaftliche Arbeiten ein Reflexionskapitel von mindestens 10% Umfang. Das Institut für Philosophie konkretisiert verbindlich (Mai 2025): vollständig KI-generierte Arbeiten sind verboten und werden mit 5,0 bewertet.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Offenlegung der KI-Nutzung in jeder Studien- und Prüfungstätigkeit; KI-Inhalte deutlich kennzeichnen und in der Erklärung über die eigenständige Leistungserbringung dokumentieren. Zentrale Leitlinie zusätzlich: Reflexionskapitel (mind. 10% des Umfangs) plus gesammelte Prompts/KI-Outputs mit der Arbeit abgeben. Lehrende legen je Prüfung den zulässigen Umfang fest.
Universität Gießen
Hessen · staatlich
Keine zentrale Pauschalregel: Hausarbeiten müssen selbständig verfasst, alle Quellen und Hilfsmittel angegeben werden; Eigenständigkeitserklärung kann für KI ergänzt werden. Lehrende entscheiden pro Lehrveranstaltung/Prüfung über Zulässigkeit von KI; bei erlaubter Nutzung ist diese als Teil der Prüfungsleistung zu dokumentieren. Zentrales Muster-Formular zur KI-Erklärung (deutsch und englisch) bereitgestellt.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Zentrales Muster-Formular zum Ankreuzen: kein KI-Tool ODER Einsatz bei Ideenfindung/Kreativität, Konzeptverständnis/Faktenrecherche, Optimierung eines selbst verfassten Textes, Erstellen ganzer Textpassagen nach Vorgaben. Bei Nutzung erläutern, welche Textteile wie profitiert haben; ggf. Hyperlinks zu Chat-Verläufen. Eigenständigkeitserklärung um KI-Nutzung ergänzen.
KIT
Baden-Württemberg · staatlich
Zentrale 'Leitlinien zum Einsatz generativer KI am KIT' (Stand 30.06.2025) gelten KIT-weit und ermutigen ausdrücklich zur breiten, verantwortungsvollen Nutzung. Bedingungen: Eigenverantwortung für den Output, gute wissenschaftliche Praxis, Datenschutz, transparente Dokumentation. Fakultäten können ergänzende Regelungen treffen; bestehende Satzungen gehen vor.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Zentral: transparente Dokumentation der KI-Verwendung, wo immer sinnvoll und notwendig. Konkrete Form (Tool, Zweck, betroffene Teile) legen die Fakultäten fest; z. B. fordert der Informatik-Leitfaden eine Deklaration der genutzten Modelle und KI-beeinflussten Teile.
Leibniz Universität Hannover
Niedersachsen · staatlich
Verbindliche zentrale KI-Richtlinie (Stand April 2026, jährlich aktualisiert), bindend für alle Lehrenden und Anwendenden. Freiwillige KI-Nutzung für schriftliche Arbeiten ist erlaubt, sofern mit der Prüfungsordnung vereinbar und KI-Inhalte gekennzeichnet sind; verpflichtende Nutzung nur mit LUH-Systemen. Hochladen von Prüfungsleistungen in KI und automatisierte KI-Bewertung sind untersagt.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- KI-generierte Inhalte beim Einreichen schriftlicher Arbeiten kennzeichnen (Paragraf 8). Verpflichtende KI-Nutzung nur über zentrale LUH-Systeme (LUHKI). LUH-weite Eigenständigkeitserklärung mit Variante samt explizitem KI-Hinweis und Rubrik 'Übersicht verwendeter Hilfsmittel'.
LMU München
Bayern · staatlich
Keine zentrale verbindliche KI-Satzung, zentral nur eine Handlungsempfehlung (PROFiL/Schreibzentrum). Verbindliches wird dezentral je Fakultät geregelt und ist uneinheitlich. KI als Hilfsmittel nutzbar, nicht als Ersatz der Eigenleistung, KI-Inhalte sind zu kennzeichnen.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend, zentral keine Pauschalregel
- Offenlegung:
- Neu von KI generierte Passagen/Abbildungen per Fußnote/Kommentar kennzeichnen, Tool wie Quelle zitieren; in Dissertationen KI in eidesstattlicher Versicherung benennen. Konkret je Fakultät unterschiedlich.
Uni Halle (MLU)
Sachsen-Anhalt · staatlich
Zentrale, vom Rektorat beschlossene Leitlinien für den Umgang mit generativen KI-Systemen an der MLU in Studium und Lehre (Neufassung 01.07.2025, Rektoratsbeschluss 08.07.2025; ersetzt die Leitlinie vom 18.07.2023). Der Einsatz generativer KI ist an der MLU grundsätzlich zulässig, sofern die verantwortlichen Lehrenden keine anderen Vorgaben festlegen. Lehrende entscheiden über den Umfang des KI-Einsatzes bei nicht beaufsichtigten schriftlichen Prüfungsleistungen. Die erstellende Person trägt stets die Verantwortung; eine automatisierte KI-Bewertung von Prüfungen mit Bewertungsspielraum ist unzulässig. Eingabe personenbezogener/sensibler Daten beim Prompten ist untersagt. Die MLU stellt einen datenschutzkonformen Zugang MLU-KI bereit.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Mit Hilfe von KI erstellte Inhalte, die veröffentlicht werden sollen, sind als solche zu kennzeichnen; urheber-/verwertungsrechtliche Kennzeichnungspflichten gelten. Wer Autorenschaft für KI-haltige Texte übernimmt, ist juristisch voll verantwortlich. Konkrete Vorgaben für Studien-/Prüfungsleistungen legen die Lehrenden je Lehrveranstaltung/Prüfung fest; Detailregelung fachspezifisch.
Universität Bamberg
Bayern · staatlich
Keine zentrale, hochschulweit verbindliche KI-Satzung. Das CIO stellt zentral Orientierung bereit (KI für Hausarbeiten grundsätzlich möglich, sofern Lehrende es nicht untersagen) und betreibt einen KI-Policy-Generator, mit dem Lehrende pro Lehrveranstaltung eigene Regeln festlegen. Verbindliches entsteht dezentral und ist uneinheitlich; das ungekennzeichnete Einreichen KI-generierter Texte gilt als Täuschungsversuch.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend, zentral keine Pauschalregel
- Offenlegung:
- Keine zentrale verbindliche Satzung; Regelung je Lehrveranstaltung über den zentralen KI-Policy-Generator (drei Grundpositionen: erlaubt ohne Kennzeichnung / erlaubt mit Kennzeichnungspflicht / verboten). Bei bewerteten Arbeiten typischerweise separater Abschnitt 'Erklärung zur Nutzung von KI-Werkzeugen' vor dem Literaturverzeichnis mit Liste der Tools und Einsatzzwecke, je Lehrstuhl unterschiedlich.
Uni Magdeburg (OVGU)
Sachsen-Anhalt · staatlich
An der OVGU gibt es derzeit keine universitätsweite KI-Prüfungsregelung; geregelt wird auf Fakultäts-/Fachbereichsebene. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft (FWW) hat einen Leitfaden zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Prüfungskontext (Stand 06.09.2024) als empfohlene fakultätsinterne Verfahrensrichtlinie i. V. m. den Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnungen. Prüfende legen die erlaubten Hilfsmittel modulspezifisch fest (Prüfer-/Heterogenitätsprinzip); für Haus-/Seminar-/Abschlussarbeiten ist KI mindestens zur Literaturrecherche und Textkorrektur ohne Anzeigepflicht grundsätzlich zugelassen, in Klausuren/Onlineprüfungen grundsätzlich zu versagen. Nicht offengelegte oder unerlaubte KI-Nutzung ist eine Täuschung.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend, zentral keine Pauschalregel
- Offenlegung:
- Keine universitätsweite Vorgabe. Beispiel-Fakultät Wirtschaftswissenschaft (FWW): Anzeige von Art, Umfang und Zweck der KI-Nutzung, sobald der Einsatz über pauschal erlaubte Schritte (Literaturrecherche + Textkorrektur) hinausgeht; Transparenzprinzip (Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit). KI-Passagen visuell kennzeichnen (z. B. graue Hinterlegung), Toolname/Version/Datum/URL/Prompt dokumentieren und nach ERZEUGT/ÜBERARBEITET/INTERAKTIV klassifizieren; Selbstständigkeitserklärung mit KI-Bezug.
Universität Marburg
Hessen · staatlich
Die UMR verbietet generative KI nicht, sucht produktive Nutzung. Zentrales Positionspapier 'Lehre und KI' versteht sich ausdrücklich als vorläufig (Diskussionsstand). Vollständig KI-generierte Inhalte gelten nicht als Eigenleistung. Konkrete Bedingungen formulieren Fachbereiche und Lehrende je Prüfungsform. Kennzeichnung der KI-Nutzung Pflicht, Eigenständigkeitserklärung modifizierbar.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Vollständig KI-generierte Inhalte unzulässig (keine Eigenleistung). KI-generierte Textteile kennzeichnen und zitieren (z. B. APA, Transkript im Anhang); Chatprotokolle als Anhang möglich. Eigenständigkeitserklärung kann modifiziert werden. Konkrete Format-Vorgaben fachbereichsspezifisch.
RWTH Aachen
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Keine zentrale Pauschalerlaubnis oder -verbot. Prüfungsleistungen sind selbständig und ohne unzulässige fremde Hilfe zu erbringen (Paragraf 63 Abs. 5 HG NRW); Prüfende entscheiden über KI als Hilfsmittel. Eine alleinige KI-gestützte Bewertung oder Korrektur ist unzulässig.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- RWTH-weit keine einheitliche Kennzeichnungsvorgabe; Prüfende legen die Zulassung als Hilfsmittel fest (Bekanntgabe 14 Tage vorher). Bei unbeaufsichtigten Arbeiten bleibt die Eidesstattliche Versicherung Pflicht.
Universität Bonn
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Die 'Leitlinie der Universität Bonn zum Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz im Bereich Studium und Lehre' (Stand 23.10.2025) ist das zentrale, universitätsweite Rahmendokument. Sie fördert verantwortungsbewusste Nutzung, ein Verbot ist nicht vorgesehen, KI ist eingeschränkt erlaubt. KI in Prüfungen ist gestattet, wenn Prüfende sie im Rahmen ihrer Prüfungsordnungen erlauben; Prüfungsformate sollen die Eigenleistung in den Vordergrund stellen. Vollautomatische KI-Bewertung ist unzulässig.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Alle KI-generierten Inhalte in wissenschaftlichen Arbeiten, Präsentationen oder anderen universitären Kontexten sind als solche zu kennzeichnen; die Nutzung ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Fakultäten und das BZL konkretisieren die Dokumentationsform fachspezifisch. Erlaubnis muss von Lehrenden rechtzeitig kommuniziert und dokumentiert werden; die jeweils gültige Prüfungsordnung regelt die Rechtsfolge bei nicht gekennzeichneter Hilfsmittel-Verwendung.
RUB
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Generative KI kann an der RUB grundsätzlich genutzt werden; in bestimmten Kontexten (z.B. schriftliche Prüfungen) einschränkbar oder kennzeichnungspflichtig. Zentral nur eine FAQ (Dezernat Hochschulentwicklung + Zentrum für Wissenschaftsdidaktik) plus Rechtsgutachten, keine verbindliche Satzung. Prüfende und Fakultäten entscheiden; KI-gestützte Bewertung durch Prüfende ist nicht zulässig.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Bedingt: Wird KI als zulässiges Hilfsmittel ausgewiesen, ist die Nutzung in der Eigenständigkeitserklärung zu kennzeichnen (z.B. 'ChatGPT ausschließlich für Gliederung'). Genaue Kennzeichnungskonventionen sind noch in Entwicklung; Prüfende/Fakultäten konkretisieren.
Universität Heidelberg
Baden-Württemberg · staatlich
KI (ChatGPT, DeepL u. a.) im Studium grundsätzlich erlaubt, sofern der eigenständige Charakter gewahrt bleibt und die Nutzung vorab mit Prüfenden abgestimmt ist. Pflicht-Eigenständigkeits- und Kennzeichnungserklärung mit Offenlegung aller KI-Tools; konkrete Regeln legen Prüfungsausschüsse fest.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Verpflichtende Eigenständigkeits- und Kennzeichnungserklärung für alle Studienarbeiten; Übersicht aller KI-Tools mit Verwendungszweck (Musterformular), ggf. Prompt-Verzeichnis. Tool-Erlaubnis vorab mit Prüfer:in abstimmen.
TH Köln
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Zentrale Handreichungen (ZLE, mit Justitiariat), keine verbindliche Satzung. KI-Nutzung (inkl. des hochschuleigenen, datenschutzkonformen THKI Chat) ist nicht grundsätzlich erlaubt oder verboten; Studierende müssen die Fachregeln beachten und mit Prüfenden klären, ob KI als Hilfsmittel zulässig ist. Zugelassene KI-Inhalte sind kritisch zu prüfen und transparent zu kennzeichnen; die kompetente KI-Verwendung wird Teil der Prüfungsleistung.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Bedingt: Bei zugelassener KI generierte Inhalte transparent kennzeichnen (Zitierbeispiele in der Studierenden-Handreichung); fachspezifische Regeln maßgeblich. Keine einheitliche zentrale Kennzeichnungsvorgabe. Prüfende dürfen KI nicht zur Bewertung nutzen.
TH Nürnberg
Bayern · staatlich
Von der Hochschulleitung erlassene, im Amtsblatt veröffentlichte Leitlinie (im Dokument auch 'Satzung'), die für alle Mitglieder gilt. Für Studienleistungen und Prüfungen werden drei Szenarien unterschieden: Ermöglichung durch Prüfende (mit Kennzeichnungs- und Eigenständigkeitserklärungs-Passus), Beschränkung auf freigegebene Werkzeuge, generelles Verbot per Hilfsmittelbekanntmachung. Ungeprüfte Übernahme von KI-Output ist untersagt.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Bei zugelassener Nutzung Pflicht zur Kenntlichmachung der KI-Nutzung in der Arbeit plus festgelegter Zusatz-Passus in der Eigenständigkeitserklärung (Übernahme der Verantwortung für inhaltliche Richtigkeit und rechtskonformen Einsatz inkl. Lizenz-, Urheberrecht, Datenschutz). Bei Verbot Untersagung sämtlicher generativer KI-Hilfsmittel in der Hilfsmittelbekanntmachung.
TU Berlin
Berlin · staatlich
Die TU Berlin stellt zentral 'lebende' (iterativ fortgeschriebene) KI-Leitlinien über das TU-digit-Wiki des ZEWK bereit (letzte Änderung 14.04.2026). Charakter: Empfehlung, nicht abschließende Satzung. KI ist nicht grundsätzlich verboten, aber an signifikante Eigenleistung, vergleichbare Prüfungsbedingungen und explizite Kennzeichnung geknüpft. Verbindliche Regeln entstehen dezentral je Lehrveranstaltung. Die Eigenerklärung für Abschlussarbeiten liegt beim Referat Prüfungen.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Übernommene KI-Ergebnisse müssen inhaltlich geprüft, überarbeitet und gekennzeichnet werden (gute wissenschaftliche Praxis: erkennbar trennen, was eigenständig und was von KI erstellt wurde). Im Methodenteil genutzte Tools und Einsatzzwecke aufführen (Produktname, Hersteller, Softwareversion, Verwendungszweck). Nicht lernzielrelevante Nutzungen (Grammatik, Rechtschreibung, Übersetzung) i. d. R. nicht angabepflichtig. Zur Absicherung Prompts/Chatverläufe dokumentieren.
TU Braunschweig
Niedersachsen · staatlich
Zentrale Leitlinie (Senatsbeschluss 10.07.2024). Die Anwendung KI-gestützter Werkzeuge ist grundsätzlich erlaubt und soll gefördert werden; Lehrende können den Einsatz einschränken (besonders in der Studieneingangsphase). Verwendung muss offengelegt werden; keine Abwertung allein wegen Nutzung freigegebener KI. KI zur Prüfungsbewertung nur mit Hochschul-Freigabe (EU-KI-Verordnung, hochriskant).
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Offenlegungspflicht; KI-generierte Inhalte sind kenntlich zu machen. Form fachspezifisch von Nennung des Tool-Einsatzes über Dokumentation der Prompts samt Output bis zur Kennzeichnung wörtlicher/paraphrasierender/sinngemäßer Übernahme; Lehrende geben Vorgaben vorab bekannt.
TU Darmstadt
Hessen · staatlich
Zentrale Handreichung zu generativer KI (Projekt AI Literacy / HDA), Version 2.0 (Stand März 2026), als Orientierungshilfe ohne Pauschalverbot/-erlaubnis. Aufgrund der Freiheit der Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) bestimmen Lehrende, wie KI-Nutzung in Lehrveranstaltungen und Prüfungen gestaltet wird, und können sie verbieten oder einschränken. Jede Nutzung ist im KI-Hilfsmittelverzeichnis zu dokumentieren. Täuschungsversuche stellen Prüfende bzw. Prüfungskommission fest (Paragraf 38 APB).
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Jede Form der KI-Nutzung in schriftlichen Arbeiten in einem KI-Hilfsmittelverzeichnis dokumentieren, entsprechend den Vorgaben der Lehrenden bzw. den Empfehlungen zur Kennzeichnung und Dokumentation von KI-Generaten. Differenzierung nach Nutzungsgrad (vollständig KI-generiert vs. unterstützend). Konkrete Vorgaben pro Lehrveranstaltung/Prüfung durch Lehrende.
TU Dortmund
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Zentral nur eine Handreichung (Orientierungshilfe, ausdrücklich vorläufig), keine verbindliche Satzung. KI-Einsatz ist grundsätzlich möglich, aber fakultäts- und modulabhängig geregelt: Prüfende und Fachbereiche entscheiden. Bestehende Eigenständigkeitserklärungen können fachspezifisch um KI-Klauseln ergänzt werden; zentrale Musterformulierungen im ServicePortal. KI-Bewertung von Leistungen durch Prüfende ist unzulässig.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend, zentral keine Pauschalregel
- Offenlegung:
- Fachspezifisch: Ergänzung der Eigenständigkeitserklärung/Eidesstattlichen Versicherung um KI-Nutzung; ggf. Hilfsmittel-/Methodik-Kapitel, Prompt-Liste oder Dialog-Transkript. Zentrale Formulierungsvorschläge (Musterbeispiele) im ServicePortal; konkrete Pflicht je Fachbereich/Prüfung.
TU Dresden
Sachsen · staatlich
Zentrale Orientierung der TU Dresden zur Nutzung von KI (Stand 28.02.2025) mit Hinweisen zu Datenschutz, Prüfungsrecht und guter wissenschaftlicher Praxis (Bezug DFG-Leitlinien). Ob und wie weit KI-gestützte Textgenerierungswerkzeuge zum Einsatz kommen, entscheiden Lehrende und Prüfende; ohne Regelung gilt eigenverantwortliche Nutzung nach guter wissenschaftlicher Praxis. Ungekennzeichnete oder unzulässige KI-Nutzung ist eine Täuschung. Die konkrete Kennzeichnungs- und Erklärungsform wird fachspezifisch geregelt.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Zentral (prüfungsrechtlich): direkt und indirekt verwendete Quellen inkl. KI-generierter Texte nachweisen; ungekennzeichnete oder unzulässige KI-Nutzung ist Täuschung. Konkrete Form fachspezifisch. Beispiel Institut für Romanistik: Prompt-Wortlaut + Toolname + Version + Hersteller + Datum + URL im Text zitieren, KI-Outputs als Screenshot-Anhang, bei reiner Sprachglättung zwei Versionen (Original + geglättet); Eigenständigkeitserklärung mit KI-Ergänzung.
TU München
Bayern · staatlich
Umfassende KI-Strategie (Feb 2025) und Task-Force, aber zentral KEINE verbindliche prüfungsbezogene KI-Regel für Studierende. Die ProLehre-Materialien sind didaktische Handreichungen für Lehrende. Verbindliches entsteht dezentral und ist uneinheitlich.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Keine einheitliche zentrale Regel; zentrale Prüfungsordnung (APSO) ohne KI-Klausel. Dezentral je Schule/Fachbereich.
Universität Augsburg
Bayern · staatlich
Seit 01.08.2025 verbindliche Benutzerrichtlinien zur Nutzung generativer KI-Anwendungen in der Rechtssammlung (E-048-1-000) - primär eine IT-/Compliance-Richtlinie (Datenschutz, EU-KI-VO-Hochrisikoverbote, gute wissenschaftliche Praxis). Die prüfungsbezogene Konkretisierung liefert die zentrale Handreichung 'KI in Studium und Lehre': Lehrende legen je Prüfung fest, ob KI ein erlaubtes Hilfsmittel ist; bei Erlaubnis Dokumentationspflicht.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Bei erlaubtem Einsatz Offenlegung und Dokumentation der KI-Nutzung (u. a. Angabe der Prompts und der Ergebnisse) gemäß Vorgaben der Lehrenden; Verankerung in den ehrenwörtlichen Erklärungen der Prüfungsordnungen. Nicht gekennzeichnete Nutzung gilt als Täuschung.
Universität Bayreuth
Bayern · staatlich
Keine zentrale, universitätsweite KI-Leitlinie öffentlich auffindbar (Stand 2026-06-03); das Zentrum für Hochschullehre bietet nur Schulungen. Verbindliches existiert dezentral: die Germanistische Linguistik verlangt seit Oktober 2025 ein KI-Verzeichnis nach dem Literaturverzeichnis; die Juristische Fakultät behandelt KI in Prüfungsarbeiten über Merkblatt/Hilfsmittelbekanntmachungen. Ob KI erlaubt ist, hängt von Fakultät und Prüfung ab.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend, zentral keine Pauschalregel
- Offenlegung:
- Wo dezentral geregelt (z. B. Germanistische Linguistik): bei KI-Nutzung ein Verzeichnis nach dem Literaturverzeichnis anfügen, das die Einsatzzwecke auflistet (Ideenfindung, Gliederungsentwurf, Übersetzung, sprachliche Optimierung); Bestätigung in der obligatorischen Eigenständigkeitserklärung.
Universität Bielefeld
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Die Universität Bielefeld stellt einen zentralen prüfungsrechtlichen Rahmen bereit. KI ist nicht pauschal verboten, sondern kontextabhängig; die Prüfenden legen je Prüfung fest, ob KI ein zulässiges Hilfsmittel ist. Die Eigenständigkeit der Leistung ist die zentrale Bewertungsgrundlage. Ungekennzeichneter Einsatz entgegen den Vorgaben ist ein Täuschungsversuch. Die Uni bietet eine eigene datenschutzarme KI-Schnittstelle.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Wenn KI als Hilfsmittel zugelassen ist, müssen Studierende dokumentieren, welche Software mit welchen Prompts zum Ergebnis verholfen hat. Ungekennzeichneter KI-Einsatz entgegen den Vorgaben/der Eigenständigkeitserklärung gilt als Täuschungsversuch. Zentrale Muster-Eigenständigkeitserklärungen (Chatbots) stehen als Download bereit.
Universität Bremen
Bremen · staatlich
Die Universität Bremen erlaubt KI-basierte Anwendungen als Hilfsmittel grundsätzlich, knüpft sie aber an Transparenz und Dokumentation. Unveränderte oder nur oberflächlich bearbeitete KI-Ausgaben dürfen nicht als eigene Leistung ausgegeben werden. Die Pflicht ist prüfungsrechtlich verankert: Paragraf 8/Paragraf 9 der Allgemeinen Teile der BA-/MA-Prüfungsordnungen und Paragraf 7 DigiPrüfO; die zentrale Eigenständigkeitserklärung des ZPA wurde um die KI-Nutzung ergänzt.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Versicherung in der zentralen Eigenständigkeitserklärung, die Arbeit selbstständig verfasst und nur angegebene Quellen/Hilfsmittel unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht zu haben, ausdrücklich inkl. KI-basierter Anwendungen. Wer KI genutzt hat, dokumentiert dies im Anhang ('Nutzung KI-basierte Anwendungen') über ein separates KI-Dokumentationsformular (AI Use Documentation). Lehrende/Prüfende legen Art und Umfang der erlaubten Nutzung fest.
Universität des Saarlandes
Saarland · staatlich
Die zentrale 'Handreichung LS: Generative KI und Prüfungen' (Version 2.0, 26.03.2025) regelt: Die Verwendung generativer KI als Hilfsmittel ist grundsätzlich erlaubt, kann von Prüfenden auf bestimmte Funktionen beschränkt oder gänzlich untersagt werden. Zulässige Nutzung und Dokumentation werden über die Eigenständigkeitserklärung festgelegt. Da die UdS generative KI (Copilot, HAWKI) zentral bereitstellt, dürfen Prüfende deren Einsatz unter Wahrung der Chancengleichheit verbindlich voraussetzen. Unerlaubte oder nicht gekennzeichnete Nutzung gilt als Täuschung.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Grundsätzlich genügt die Angabe der Art der Verwendung in der Eigenständigkeitserklärung; eine wissenschaftliche Quellenangabe für KI-Output wird ausdrücklich nicht verlangt. Prüfende können vorab schriftlich Art und Umfang einer Kenntlichmachung/Dokumentation verbindlich festlegen.
Universität Duisburg-Essen
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Keine zentrale Pauschal-Erlaubnis oder -Verbot; dezentrale Entscheidungskompetenz der Lehrenden, die je Veranstaltung/Prüfung festlegen, ob KI zulässig ist, und dies klar kommunizieren sollen. Die UDE stellt ein anpassbares Muster für die Liste zugelassener Hilfsmittel und die Eigenständigkeitserklärung (PDF + Word) bereit. KI-Nutzung muss transparent gemacht werden.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Offenlegung über die von Lehrenden anpassbare Liste zugelassener Hilfsmittel plus Eigenständigkeitserklärung (zentrale Muster-Vorlage als PDF und Word). Verstoß gegen korrekte Nutzung/Kennzeichnung zugelassener Hilfsmittel gilt als Täuschungsversuch.
Universität Hamburg
Hamburg · staatlich
Zentraler Orientierungsrahmen zum Umgang mit generativen KI-Systemen. Die Zulassung als Hilfsmittel legen Prüfende bzw. Prüfungsausschüsse je Prüfung fest; bei Prüfungen ohne Aufsicht wird die Zulassung grundsätzlich empfohlen. Offenlegungs- und Dokumentationspflicht.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Verpflichtende Dokumentation in Listenform: genutzte KI-Werkzeuge mit Verwendungszweck im Verzeichnis; jede wörtliche Übernahme ausdrücklich kennzeichnen.
Universität Hohenheim
Baden-Württemberg · staatlich
Zentrale Senatsempfehlung (gültig ab 01.10.2023): Generative KI darf grundsätzlich als Hilfsmittel bei unbeaufsichtigten schriftlichen Prüfungen (Haus-, Seminar-, Abschlussarbeiten) genutzt werden, nicht in Klausuren oder mündlichen Prüfungen. Die Entscheidung liegt bei den Prüfenden. Pflicht-KI-Erklärung neben der Eigenständigkeitserklärung.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Verpflichtende 'Erklärung zur Verwendung generativer KI-Systeme' zusammen mit der Eigenständigkeitserklärung; dokumentiert, welches System für welche Arbeitsschritte genutzt wurde. Zentrale editierbare Word-Vorlage plus Ausfüllhilfe vorhanden (auch englisch); ggf. fachbereichsspezifische Vorlage.
Universität Kassel
Hessen · staatlich
Zentrale Empfehlung/Stellungnahme 'Künstliche Intelligenz in der Lehre' (Juli 2023, gute wissenschaftliche Praxis). Keine zentralen Pauschalverbote: Lehrende stellen je Lehrveranstaltung klar, welcher Gebrauch welcher Instrumente erforderlich, zulässig oder unzulässig ist. KI produktiv als Unterstützung nutzbar (Ideenfindung, Strukturierung, sprachliche Präzisierung). Eigenständigkeitserklärung umfasst KI-Umgang; bei Nutzung offenlegen und kennzeichnen.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Offenlegung in der Eigenständigkeitserklärung: Studierende geben an, welche KI-Tools in welchem Umfang verwendet wurden. Form und Detailtiefe legen Lehrende bzw. Fachbereiche fest. Keine einheitliche zentral downloadbare KI-Erklärungsvorlage gefunden (FB-05-Leitfaden ist fachbereichsspezifisch).
Universität Konstanz
Baden-Württemberg · staatlich
Zentrale Orientierungsgrundlage 'KI in der Lehre' (Stand 20.04.2026, Senatsbezug, Prorektorat Lehre) als Empfehlung, auf der Fachbereiche eigene Richtlinien aufbauen. KI ist kontextabhängig erlaubt, solange sie ein zugelassenes Hilfsmittel ist und vergleichbare Hilfe auch von Personen zulässig wäre. Detektionstools gelten als unzuverlässig.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Offenlegung der KI-Nutzung wird verlangt; Lehrende geben schriftlich bekannt, welche Hilfsmittel erlaubt sind. Konkrete Form je Fachbereich/Lehrveranstaltung; einzelne Fachbereiche (z. B. Chemie) mit Handreichung zu Dokumentation und korrekter Zitierweise. Für Abschlussarbeiten gelten Regelungen des Zentralen Prüfungsamts.
Universität Leipzig
Sachsen · staatlich
Zentrale Leitlinie zum Umgang mit der Nutzung generativer KI in Prüfungsleistungen, die einen Senatsbeschluss vom 08.04.2025 umsetzt (Ergänzung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis um den KI-Aspekt). Leitlinie und zentrale Eigenständigkeitserklärung gelten institutsübergreifend für alle Prüfungsleistungen ab dem Sommersemester 2025. Generative KI darf grundsätzlich genutzt werden, sofern die Eigenleistung erkennbar bleibt; das Erstellen ganzer oder wesentlicher Teile ohne erkennbare Eigenleistung verstößt gegen die Prüfungsordnung. Die Zulässigkeit im Einzelfall legen die Prüfenden fest.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Einsatz von KI-Tools explizit kennzeichnen; bei Qualifizierungsarbeiten transparent machen, welche Software zu welchem Zweck, an welchen Stellen und in welchem Umfang genutzt wurde (Satzung gute wiss. Praxis). Bei Einreichung jeder Prüfungsleistung genutzte Tools, Prompts und Art der Integration dokumentieren. Zentrale Eigenständigkeitserklärung mit Ankreuz-Variante (mit/ohne KI) + Anhang Nutzung KI-Tools + Anhang KI-Outputs.
Universität Mannheim
Baden-Württemberg · staatlich
Zwei Ebenen: verbindliche zentrale KI-Richtlinie (Rektoratsbeschluss Okt 2025) regelt primär Forschung, Verwaltung und Beschaffung, Lehrfreiheit bleibt unberührt. Zentrale Studierenden-Handreichung (Mai 2023) plus Prüfungspraxis: KI als Hilfsmittel erlaubt (Ideenfindung, Strukturierung, Recherche, Korrektur, Übersetzung, Visualisierung), nicht als eigenständige Quelle, KI-Nutzung dokumentieren und offenlegen.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- KI als Hilfsmittel nutzbar, nicht als eigenständige Quelle. Werden KI-generierte Texte übernommen, sind Prompts und Chatverläufe nach Verwendungszweck (ggf. tabellarisch) und chronologisch den Textpassagen zugeordnet zu dokumentieren und einzureichen. Eigenständigkeitserklärung bei Abschlussarbeiten über Schritt 1 im Prüfungs-ILIAS.
Universität Münster
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Keine zentrale Pauschalregel; die Zulässigkeit hängt von der geprüften Kompetenz, der Prüfungsordnung und den Prüfenden ab. Eine Offenlegungspflicht besteht (Orientierung an guter wissenschaftlicher Praxis), die Form ist fachspezifisch. Einzelne Fachbereiche regeln detailliert.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend, zentral keine Pauschalregel
- Offenlegung:
- Keine zentrale Vorgabe, wann KI erlaubt ist; fachspezifische Kennzeichnung maßgeblich. Fachbereich 06: KI-Inhalte per Zitation kennzeichnen, Erklärung welche KI wie genutzt, Prompts und Antworten als Anhang.
Universität Osnabrück
Niedersachsen · staatlich
Verbindliche zentrale Leitlinie (Präsidiumsbeschluss 24.10.2024, vom Senat unterstützt) für alle Mitglieder der Universität. Generative KI ist nutzbar, doch die Leistung muss eine eigene schöpferische menschliche Leistung in Konzeption und wesentlichem Gehalt bleiben. Der Einsatz ist offenzulegen und zu dokumentieren; die Eigenständigkeitserklärung bezieht KI-Beiträge ausdrücklich ein.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Offenlegungs- und Dokumentationspflicht; KI-generierte Inhalte kennzeichnen; KI-Beiträge fallen unter die Eigenständigkeitserklärung. Studierende müssen Vorgehen und Mehrwert erklären können. Zulässige Tools legen Lehrende/Betreuende je Prüfung fest.
Universität Paderborn
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Die Universität Paderborn hat eine zentrale, vom Präsidium am 07.02.2024 verabschiedete Leitlinie zum Einsatz texterstellender KI-Werkzeuge in Studium und Lehre. KI gilt als Hilfsmittel, dessen Zulässigkeit vom Kontext abhängt und das immer angabepflichtig ist. Die Prüfenden legen je Prüfung fest, ob KI erlaubt ist; ungekennzeichnete oder regelwidrige Nutzung ist ein Täuschungsversuch. KI-Ergebnisse sind kein Plagiat, müssen aber fachlich geprüft werden.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Ergebnisse texterstellender KI-Werkzeuge in studentischen Arbeiten (Haus-, Abschlussarbeiten) sind kenntlich zu machen; KI ist ein angabepflichtiges Hilfsmittel im Sinne der Eigenständigkeitserklärung. Prüfende benennen die erlaubten/nicht erlaubten Hilfsmittel; Abweichung ist ein Täuschungsversuch.
Universität Passau
Bayern · staatlich
Zentral hat die Universität Passau noch keine eigene rechtsverbindliche KI-Regelung in den Studien- und Prüfungsordnungen erlassen; die zentrale Stabsstelle KSL bietet nur didaktische Unterstützung und KI-Tutoren. Ob KI in Prüfungen zulässig ist, regeln einzelne Lehrstühle, teils konkret: Anglistik/Cultural and Media Studies (Mai 2024) erlaubt KI bei Hausarbeiten mit Offenlegungs- und Dokumentationspflicht in alleiniger Verantwortung der Studierenden.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend, zentral keine Pauschalregel
- Offenlegung:
- Dezentral je Lehrstuhl: der Prüfungsleistung eine Erklärung und Dokumentation beilegen, für welche Arbeitsschritte und an welcher Textstelle KI genutzt wurde (Anglistik); Offenlegung im Rahmen der Eigenständigkeitserklärung (Declaration of Authorship). Keine zentrale Einheitsform.
Universität Potsdam
Brandenburg · staatlich
Die Universität Potsdam positioniert sich seit dem Positionspapier 'KI in der Lehre' (Nov 2023) für einen reflektierten, kritischen Umgang ohne Generalverdacht. Die zentrale Handreichung 'KI und Prüfungen' (Stand 25.03.2026, V1.0) konkretisiert dies. KI ist eingeschränkt erlaubt; ein pauschales Verbot gilt als kaum durchsetzbar. Vier Umgangsmöglichkeiten je Prüfung (erlauben, voraussetzen, Format anpassen, verbieten). Bewertung muss selbstständig durch Prüfende erfolgen.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Empfohlen wird die zentral bereitgestellte erweiterte Eigenständigkeitserklärung mit Angaben zur KI-Nutzung (Option 1 'Keine KI' / Option 2 'KI-Nutzung' nach benanntem Umfang; Kategorien u. a. Layout, Recherche, Ideenfindung, Übersetzung, Coding, Datenerhebung, Verfassen, Lektorat, Visualisierung). Im Text kurze KI-Passagen kenntlich machen; Verzeichnis mit Tool-Name, Version, Datum, betroffene Passagen im Anhang. Verwendung empfohlen, nicht verpflichtend.
Universität Regensburg
Bayern · staatlich
Zentraler Leitfaden zur Nutzung von KI für alle Mitglieder gibt Orientierung; KI als Hilfsmittel ist möglich, automatisierte KI-Bewertungen ohne menschliche Prüfung sind ausgeschlossen, der Einsatz ist transparent zu machen. Die Juristische Fakultät konkretisiert verbindlich (Mai 2025): kein Pauschalverbot, aber Kennzeichnungspflicht in allgemeiner Form im Anhang; ganze Passagen nicht ungeprüft übernehmen.
- Verbindlichkeit:
- teils verbindlich
- Offenlegung:
- Transparenzpflicht. Nach der Leitlinie der Juristischen Fakultät (Mai 2025) ist der KI-Einsatz in allgemeiner Form in einem Anhang zur Arbeit zu dokumentieren (z. B. KI-paraphrasierte Leitsätze, Formulierungsoptimierung, KI-Grafiken, Gliederungs-Input). Zentral: keine automatisierte KI-Bewertung, eigenständige Prüfung der Ergebnisse.
Universität Rostock
Mecklenburg-Vorpommern · staatlich
Die Universität Rostock hat zentrale didaktisch-prüfungsbezogene Empfehlungen zum Umgang mit generativer KI (Hochschuldidaktik / Rostocker Online Campus, Stand 17.10.2024) sowie eine datenschutzrechtliche Einordnung der Datenschutzbeauftragten. KI-Tools werden als Hilfsmittel eingeordnet; ob sie zugelassen sind, entscheiden die Dozierenden, sollen sich dazu aber klar äußern. Von generellen Verboten wird abgeraten, da KI-Nutzung nicht sicher nachweisbar ist. Bei Offenlegung gilt: das eingesetzte KI-Tool ist zu nennen. Der Einsatz ist im Rahmen der Vorgaben des Rektorats grundsätzlich möglich, sofern datenschutzkonform; gute wissenschaftliche Praxis ist einzuhalten. Eine zentrale verbindliche KI-Satzung war nicht öffentlich auffindbar.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Zentrale Empfehlung (Hochschuldidaktik/ROC): KI-Tools sind Hilfsmittel (vergleichbar mit dem Taschenrechner); die Nennung des eingesetzten KI-Tools ist zur Transparenz verbindlich, häufig mit kurzer kontextbezogener Beschreibung der Verwendung. Erlaubnis/Verbot liegt im Ermessen der Dozierenden; von generellen Verboten wird abgeraten. Die konkrete Form der Eigenständigkeits-/Selbstständigkeitserklärung ist fachspezifisch (keine zentrale KI-Erklärung).
Uni Siegen
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Die Universität Siegen hat zentrale Empfehlungen für die Nutzung von KI-basierten Anwendungen (Portal Digitale Lehre). Die Rahmenprüfungsordnungen schließen KI nicht per se aus; welche Hilfsmittel (inkl. KI) zulässig sind, legen grundsätzlich die Prüfenden selbst fest. Das Dokument hat ausdrücklich keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Einzelne Fakultäten (z.B. Fakultät I, III) haben eigene KI-Richtlinien.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Die Eigenständigkeitserklärung deckt auch die Nutzung KI-basierter Textgeneratoren ab; wörtliche und sinngemäße KI-Übernahmen sind als solche zu deklarieren. Die genaue Form der Offenlegung legen die Prüfenden fest (transparente Kommunikation der erlaubten Hilfsmittel). Erfundene Fakten/Quellen gelten als Täuschung, unabhängig von der Kennzeichnung.
Universität Stuttgart
Baden-Württemberg · staatlich
Zentrale KI-Grundsätze (8 Prinzipien) plus eine Handreichung für Prüfende (Juli 2023, Rektoratsauftrag). Über das Ausmaß der erlaubten KI-Nutzung in Prüfungsleistungen entscheiden die jeweiligen Prüfenden; eine fachübergreifende zentrale Regelung erfolgt bewusst nicht. Vier Optionen: erlauben, ausweichen, voraussetzen, verbieten.
- Verbindlichkeit:
- Empfehlung, nicht bindend
- Offenlegung:
- Pflicht und Form der Kennzeichnung variieren je Fachgebiet; Studierende erfragen die gewünschte Kennzeichnung vorab bei Lehrenden/Prüfenden. Begründung: gute wissenschaftliche Praxis verlangt Kennzeichnung von Fremdleistung. Fakultät 8 bietet eine erweiterte Eigenständigkeitserklärung.
Universität Ulm
Baden-Württemberg · staatlich
Keine eigenständige zentrale KI-Satzung; gestützt auf Täuschungsvorschriften gelten KI-Werkzeuge als Hilfsmittel, deren Nutzung nur mit ausdrücklicher Zulassung der Prüfenden erlaubt ist. Maßgeblich ist, ob KI einen Vorteil bei bewertungsrelevanten Kriterien verschafft. Verbindlich verankert ist KI in der zentralen Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Pflichtangabe in der zentralen Eigenständigkeitserklärung (Ankreuz-Erklärung zur KI-Nutzung). Studierende müssen vorbereitet sein, die KI-Nutzung mit dokumentierten Unterlagen (z. B. Chatprotokollen) darzulegen, falls Klärungsbedarf besteht. Konkrete Hilfsmittel-Zulassung kommunizieren die Prüfenden.
Universität zu Köln
Nordrhein-Westfalen · staatlich
Zentrale verbindliche Richtlinie zum Einsatz von KI (AM 2026-02). KI in Prüfungen nutzbar, wenn die Eigenständigkeit nicht gefährdet ist und Prüfende abschließend selbst bewerten; zentrale Arbeitsschritte sind selbst zu erbringen. Muster-Prüfungsordnung mit KI-Zusatz in der Eigenständigkeitserklärung.
- Verbindlichkeit:
- verbindliche Richtlinie
- Offenlegung:
- Hausarbeit: Prompts und Ergebnisse offenlegen, kennzeichnen, beifügen; KI-Zusatz in der Eigenständigkeitserklärung (Muster-PO Paragraf 24). Klausuren in der Regel untersagt.
Momentaufnahme öffentlich auffindbarer offizieller Quellen, Stand Juni 2026. Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung Ihrer Hochschule. Dies ist keine Rechtsberatung.
Warum es nicht die eine KI-Regel für alle Hochschulen gibt
Ländersache und Hochschulautonomie
In Deutschland gibt es kein Bundesgesetz zur KI-Nutzung im Studium. Das Prüfungsrecht ist Ländersache, und jede Hochschule regelt den Umgang mit generativer KI über ihre eigene Prüfungsordnung und ihre Leitlinien. Genau deshalb fällt die Übersicht so unterschiedlich aus: An manchen Unis gilt eine zentral beschlossene, verbindliche Richtlinie, an anderen nur eine Empfehlung, und an einigen entscheidet allein der jeweilige Fachbereich.
Von den hier erfassten Hochschulen haben rund 22 eine verbindliche zentrale Richtlinie, während etwa 31 nur eine unverbindliche Empfehlung ausgesprochen haben. Diese Unterscheidung ist wichtig: Eine Empfehlung allein verpflichtet Sie nicht, die verbindliche Regel steht dann in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
Was fast überall gleich ist
Bei aller Unterschiedlichkeit zeigt sich ein gemeinsames Muster. KI als unterstützendes Werkzeug, etwa für Recherche, Gliederung oder Sprache, ist meist erlaubt. Das vollständige Schreibenlassen ist es so gut wie nirgends. Und fast überall gilt eine Offenlegungspflicht: Wer KI nutzt, muss das kenntlich machen, oft in der Eigenständigkeitserklärung. Eine verschwiegene Nutzung kann als Täuschung gewertet werden.
Offenlegen statt verstecken
Die sicherste Linie ist in fast allen Ordnungen dieselbe: KI als Werkzeug nutzen, die Nutzung offenlegen und die eigene Denkleistung belegbar halten. Verlassen Sie sich dabei nie auf eine pauschale Faustregel aus dem Netz, sondern auf die Richtlinie Ihrer Hochschule in der aktuellen Fassung. Wie zuverlässig die viel diskutierten KI-Detektoren dabei überhaupt sind und warum ein Score kein Beweis ist, ordnet der Überblick zu KI-Detektoren im Studium ein.
