Ja. Akademische Mustervorlagen zu beauftragen ist in Deutschland grundsätzlich legal. Das OLG Frankfurt (Az. 11 U 51/08) hat im Grundsatz entschieden, dass Ghostwriter-Verträge nicht per se sittenwidrig sind (der Sachverhalt betraf einen Unternehmenskontext). Eine Mustervorlage als eigene Prüfungsleistung einzureichen verstößt gegen die Prüfungsordnung. Verlangt die Hochschule eine Versicherung an Eides statt, kann zusätzlich §156 StGB relevant werden. Mehr erfahren →
Besonderheit bei Hausarbeiten: Anders als bei Bachelor- oder Masterarbeiten wird bei Hausarbeiten in der Regel keine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das macht die rechtliche Situation bei Seminararbeiten deutlich entspannter als bei Abschlussarbeiten.
Unsere Mustervorlagen dienen als Lernhilfe und Orientierung für Ihre eigene Arbeit. Die Verantwortung für die Verwendung liegt bei Ihnen.




