Ja, das Beauftragen akademischer Mustervorlagen ist in Deutschland legal. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Ghostwriter-Verträge nicht per se sittenwidrig sind (Az. 11 U 51/08, Sachverhalt im Unternehmenskontext). Die Argumentationslinie wird auch auf akademisches Ghostwriting übertragen. Eine Mustervorlage als eigene Prüfungsleistung einzureichen verstößt gegen die Prüfungsordnung. Verlangt die Hochschule eine Versicherung an Eides statt, kann zusätzlich §156 StGB relevant werden. Mehr erfahren →
Wichtig: Die erstellte Arbeit dient als Vorlage und Inspiration für Ihre eigene wissenschaftliche Arbeit. Sie sollten sich intensiv mit dem Inhalt auseinandersetzen und ihn als Lernhilfe nutzen.
Die Verantwortung für die Einhaltung Ihrer Prüfungsordnung liegt bei Ihnen.



