Ja, das Beauftragen akademischer Mustervorlagen ist in Deutschland legal. Das OLG Frankfurt (Az. 11 U 51/08) hat entschieden, dass Ghostwriter-Verträge nicht per se sittenwidrig sind. Eine Mustervorlage als eigene Prüfungsleistung einzureichen verstößt gegen die Prüfungsordnung und §156 StGB (falsche eidesstattliche Erklärung). Mehr erfahren →
Wichtig: Die erstellte Arbeit dient als Vorlage und Inspiration für Ihre eigene wissenschaftliche Arbeit. Sie sollten sich intensiv mit dem Inhalt auseinandersetzen und ihn als Lernhilfe nutzen.
Die Verantwortung für die Einhaltung Ihrer Prüfungsordnung liegt bei Ihnen.




