Ja, die Beauftragung eines Ghostwriters ist legal. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Ghostwriter-Verträge nicht per se sittenwidrig sind (Az. 11 U 51/08, Sachverhalt im Unternehmenskontext). Die Argumentationslinie wird auch auf akademisches Ghostwriting übertragen. Wer eine Mustervorlage unverändert als eigene Prüfungsleistung einreicht, verstößt gegen die Prüfungsordnung. Verlangt die Hochschule eine Versicherung an Eides statt, kann zusätzlich §156 StGB relevant werden. Mehr erfahren →
Unsere Arbeiten dienen als wissenschaftliche Mustervorlagen zur Orientierung und Inspiration. Die direkte Einreichung als eigene Prüfungsleistung verstößt gegen die Prüfungsordnung und erfolgt auf eigene Verantwortung.
Wir erstellen hochwertige akademische Mustervorlagen, die Ihnen als Strukturhilfe, Methodenbeispiel und Orientierung für Ihre eigene wissenschaftliche Arbeit dienen.



