Ja, die Beauftragung eines Ghostwriters ist vollständig legal. Das OLG Frankfurt hat in einem Grundsatzurteil (Az: 11 U 51/08) bestätigt, dass Ghostwriting-Verträge grundsätzlich rechtlich zulässig sind und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Wer eine Mustervorlage unverändert als eigene Prüfungsleistung einreicht, verstößt gegen die Prüfungsordnung und gibt eine falsche eidesstattliche Erklärung ab (§156 StGB). Mehr erfahren →
Unsere Arbeiten dienen als wissenschaftliche Mustervorlagen zur Orientierung und Inspiration. Die direkte Einreichung als eigene Prüfungsleistung wäre ein Verstoß gegen die eidesstattliche Erklärung und erfolgt auf eigene Verantwortung.
Wir erstellen hochwertige akademische Mustervorlagen, die Ihnen als Strukturhilfe, Methodenbeispiel und Orientierung für Ihre eigene wissenschaftliche Arbeit dienen.




