Ja, die Beauftragung ist legal. Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass Ghostwriter-Verträge nicht per se sittenwidrig sind (Az. 11 U 51/08, Sachverhalt im Unternehmenskontext). Die Argumentationslinie wird auch auf akademisches Ghostwriting übertragen. Sie beauftragen eine individuelle Mustervorlage, mit der Sie arbeiten können wie mit anderer Fachliteratur.
Die rechtliche Grenze liegt nicht bei der Bestellung, sondern bei der Verwendung: Wer einen fremden Text unter eidesstattlicher Versicherung als vollständig eigene Leistung einreicht, riskiert eine Strafbarkeit nach Paragraf 156 StGB und prüfungsrechtliche Folgen. Diese Verantwortung bleibt bei Ihnen, unabhängig davon, wie seriös der Anbieter ist.


